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Häusliche Gewalt am Arbeitsplatz: Alltag einer 24h-Betreuung?

Gastbeitrag von Magdalena Kandler

© Pexels.com

Die Diskussion rund um geschlechterbasierte Gewalt ist den meisten Menschen durchaus ein Begriff. Bei weiterer Betrachtung können dabei sowohl häusliche Gewalt als auch Gewalt am Arbeitsplatz als übergeordnete Themenbereiche, wie und wo Gewalt stattfinden kann, zur Diskussion hinzugezogen werden. Individuell betrachtet sind beide Konstrukte für viele Frauen* privater und/oder beruflicher1 Alltag. Aber was, wenn diese beiden übergeordneten Formen von Gewalt in den unterschiedlichsten Ausprägungen und in gebündelter Form auf eine Personengruppe einwirken? Dann kann es sein, dass wir uns im Alltag einer 24-Stunden-Betreuungskraft im Dienst wiederfinden und mit genau dieser Frage durfte ich mich im Rahmen meiner Masterarbeit beschäftigen.

An genau dieser Stelle, wo Arbeitsplatz auf temporären Wohnort aufeinander treffen, setzt meine Arbeit an und an dieser Stelle möchte ich den Leser*innen einen Einblick in die Thematik und die Ergebnisse meiner Arbeit verschaffen. An dieser Stelle gilt vorab noch anzumerken, dass die Arbeit aus einer sehr binären Perspektive verfasst wurde. Bei 24-Stunden-Betreuungskräften handelt es sich nicht nur um Frauen*, jedoch zum überwiegenden Teil. Aus diesem Grund und um dies zu verdeutlichen, wird in dieser Arbeit bei der Nennung von 24-Stunden-Betreuerinnen das generische Femininum herangezogen.

Aber gehen wir nochmal zurück zum Anfang:

Ausgelagertes Pflege- und Betreuungspotenzial, das bezahlbar ist und damit auch noch „Gutes“ tun, indem Pendelmigrantinnen unterstützt werden, die in ihrem meist osteuropäischen Herkunftsland nur einen Bruchteil dessen verdienen würden, was sie im Westen verdienen – eine vermeintlich legitime Win-win-Situation.2 Unter dieser neoliberalen Argumentation3 werden von rund fünf Prozent der österreichischen pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen beziehungsweise deren Zu- und Angehörigen sogenannte Personenbetreuerinnen engagiert, die sich um die Pflege und/oder Betreuung der benannten Personengruppe kümmern.4 Nicht umsonst bezeichnen Weicht und Österle5 den Bereich als boomend. Auch international betrachtet, lässt sich die 24-Stunden-Betreuung als eine neue Organisation des Sorgemarktes nicht mehr wegdenken, wobei das benötigte Interesse hinsichtlich der dort herrschenden Verhältnisse ausbleibt.6 Zudem ist der Bereich gezeichnet von komplexen Beziehungsgeflechten zwischen den handelnden Akteur*innen, aus welchen infolgedessen vielschichtige Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, gekennzeichnet durch kontinuierliche Aushandlungsprozesse, hervorgehen.7 Die „günstigen Arbeitskräfte aus dem Osten“, wie sie von Angehörigen des konservativen Wohlfahrtsstaates häufig benannt werden, nehmen dabei immer den untersten Platz der Kette ein. Fehlender Respekt, welcher sich als Diskriminierung entpuppt und an der Intersektion zwischen Geschlecht, Herkunft und unterbewerteter Care-Arbeit zu finden ist, prägt das vulnerable Setting.8

Nach einer Regularisierung im Jahr 2007 wurde der Bereich unter dem Fachbereich der Personenbetreuung gesetzlich geregelt und legalisiert.9 Von insgesamt rund 62.000 Personen, die unter dem Fachbereich als aktiv gemeldet sind,10 sind rund 60.000 rechtlich selbstständig.11 Diese beachtliche und kontinuierlich wachsende Personengruppe pendelt regelmäßig nach Österreich, um dort in privaten Haushalten – durch sogenannte live-in-arrangements12 –  pflege- und betreuungsbedürftige Personen zu umsorgen.13 Dieses Modell der selbstständigen, unsicheren Beschäftigung hat sich innerhalb der Personenbetreuung durchgesetzt.14 Zukünftig dürfte die Nachfrage aufgrund von unzureichenden Angeboten innerhalb mobiler Dienstleistungsangebote und eines beobachtbaren Rückgangs des informellen Pflegepotenzials15 weiter ansteigen.16

Aufgrund unterschiedlicher Ursachen ist das Selbstständigen-Modell der Personenbetreuung in Österreich auf allen Ebenen geprägt von diversen Abhängigkeiten zwischen den jeweiligen Akteur*innen. Die unterste Ebene stellt dabei die zentralste Personengruppe des Bereichs dar – die rund 60.000 „selbstständigen“ Pendelmigrantinnen, die in Österreich im Einsatz sind. Alle zwei bis vier Wochen begibt sich diese vulnerable Personengruppe für einen Turnus von zwei bis vier Wochen in ungeregelte „Arbeitsverhältnisse“, welche von Abhängigkeiten und hierarchischen Ebenen nur so strotzen. Auch während der Pausen, im Krankenstand oder in der Pension, das bedeutet in jener Zeit, in welcher die jeweiligen Pendelmigrantinnen in Österreich keine betreuungsbedürftige Person versorgen, werden die Betroffenen verfolgt von den unzureichenden strukturellen Gegebenheiten, welches das vermeintliche Selbstständigen-Modell mit sich bringt.17 Altersarmut aufgrund von niedrigen Pensionen, fehlendes Entgelt im Krankenstand, keine geregelten Arbeits- und Urlaubszeiten und zusätzliche Abhängigkeiten in der „Selbstständigkeit“ – als Pendelmigrantin in Österreich sind diese, sich widersprechenden, Konstellationen legal. Symbolisch für die Legalisierung dient der Gewerbeschein dabei als legitimierender Kitt für die (Schein-)Selbstständigkeit. 

An dieser Stelle wurde zumindest direkte Gewalt als Begriff noch nicht einmal thematisiert und trotzdem lässt sich bereits erahnen, dass die beschriebenen Verhältnisse einen idealen Nährboden für Gewalterlebnisse unterschiedlichster Art darstellen. Genau an diesem Punkt setzt die Masterarbeit an. Vor allem bedingt durch den Umstand eines geteilten Wohn- und Arbeitsortes, kann sowohl direkte als auch indirekte Gewalt stattfinden, wobei allein die Konstellation aus Arbeitsort, der zur gleichen Zeit der geteilte Wohnort mit den Auftraggeber*innen und Patient*innen ist, bereits unter die Definition von struktureller und somit indirekter Gewalt fällt. Nun sind es aber nicht nur diese vorherrschenden Verhältnisse, sondern vielmehr weitere unzureichende Strukturen und Rahmenbedingungen, die Gewalt in diesem Bereich ermöglichen und antreiben. Hiernach sind auch diese verantwortlich für viele Gewalterlebnisse, welche Pendelmigrantinnen in ihrer tagtäglichen Arbeit miterleben. Von personeller Gewalt, welche sich in körperlichen, sexuellen und verbalen Übergriffen, sowie sozialen oder finanziellen Gewalterlebnissen äußern, bis hin zur indirekten, strukturellen Unterdrückung – von keiner Form von Gewalt bleiben 60.000 aktiv tätige Personenbetreuerinnen aufgrund ihrer Arbeit in einem sehr sensiblen Umfeld sowie der vermeintlichen Selbstständigkeit verschont.

Um die Zusammenhänge dieser beschriebenen Gegebenheiten kurz und prägnant zu schildern, kann folgende Argumentationslinie herangezogen werden: Gewalt im Kontext der Personenbetreuung resultiert – neben sicherlich noch weiteren – aus Abhängigkeiten, Bedürfniskollisionen sowie differenzierten Wahrnehmungen zwischen Pendelmigrantinnen und Klient*innen sowie deren Zu- und Angehörigen. Häufig ist auch das Krankheitsbild der Patient*innen mitverantwortlich. Unabhängig davon rückt der geteilte Wohn- und Arbeitsort und vor allem die damit einhergehenden Beziehungsgeflechte all diese Faktoren ins Zentrum, da diese an der beschriebenen Schnittstelle, aufgrund des sensiblen und intimen Umfeldes, besonders intensiv aufeinander prallen. Nun wird das Aufeinanderprallen auf institutioneller Ebene, jener Ebene wo sich hauptsächlich profitorientierte Vermittlungsagenturen bewegen, zunehmend verschärft, da hier neue, erweiterte Abhängigkeiten hinzukommen. Diese Ebene hätte bereits Handlungspotenziale, nutzt diese in vielen Fällen jedoch nicht. Stattdessen werden Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen häufig ausgenutzt und anstelle von qualifizierten Betreuerinnen und funktionierenden Betreuungskonstellationen stehen andere, oft monetäre Faktoren im Vordergrund. Vor allem in struktureller Hinsicht wird auch auf dieser Ebene aktiv und passiv Gewalt ausgeübt. Ermöglicht wird dies alles durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Somit erscheint jedenfalls indirekte Gewalt aufgrund der gesetzlichen Legitimation und fixierten Verankerung in den vorhandenen Strukturen nahezu symbolisch für den Bereich.

Es handelt sich bei diesem Feld zusammenfassend um ein sehr komplexes, weshalb es einer viel umfassenderen Betrachtung bedarf. Personelle, körperliche Gewalt reicht als Definition nicht aus. Zudem darf das Thema auch nicht auf die direkten Täter*innen, wie beispielsweise Patient*innen oder deren Zu- und Angehörigen, beschränkt werden. Diese handeln aus bestimmten Intentionen heraus und es gilt diese Intentionen durch verschiedenste Möglichkeiten auf allen Ebenen aufzubrechen. Dazu zählen auch verfestigte, geschlechtliche und rassistische Rollen- und Aufgabenstereotype. Der konservative Kontext, in welchem Care-Aufgaben auf Basis unbezahlter Betreuungsleistungen vor allem Familienan- und zugehörigen, darunter hauptsächlich Frauen zugeschrieben werden, wird bei der Betrachtung außen vor gelassen.18 Erst wenn ein umfassendes Verständnis der Thematik in alle Köpfe – gesetzgebende Institutionen, Vermittlungsagenturen, Patient*innen mit Zu- und Angehörigen aber auch Betreuerinnen – eindringt, können Veränderungen angegangen werden und in Folge wirken. 

Die Quintessenz ist somit die Notwendigkeit einer systemischen Veränderung auf der Makroebene, um das Thema Gewalt im Kontext dieser Branche bearbeiten zu können. Aber auch auf der Meso- und der Mikroebene sind Veränderungen notwendig, um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen. Ein Zusammenwirken der jeweiligen Ebenen und agierenden Personengruppen innerhalb ist ebenfalls unumgänglich. Dies meint in erster Linie die Abschaffung von Abhängigkeiten, was beispielsweise die Schärfung der allgemeinen Wahrnehmung des Bereiches sowie konkreter Aufgabenfelder, die Etablierung der Personenbetreuung im Gesamtsystem der österreichischen Pflege- und Betreuungslandschaft inklusive fundierter Aus- und Fortbildungen und schlussendlich die Abschaffung oder zumindest Anpassung der problematischen Schnittstelle von geteiltem Wohn- und Arbeitsort sowie die der Scheinselbstständigkeit inkludiert. Zusammenfassend handelt es sich dabei um eine „Generalsanierung“ und damit einhergehend eine Professionalisierung der 24-Stunden-Betreuung. Was diese Punkte im Detail meinen, soll im Folgenden nochmals aufgeschlüsselt werden. Beginnend mit der Abschaffung des Begriffes der 24-Stunden-Betreuung, denn wie die Interviews gezeigt haben, lässt dieser Raum für falsche Wahrnehmungen und Erwartungen, was die Betreuung hinsichtlich der zeitlichen Auslegung betrifft. So wird Gewalt durch abgängige Bereitstellung von Entlastungsmodellen durch die Nomenklatur legitimiert. Eine Veränderung könnte umgekehrt auch als Gefahr angesehen werden, da Potenziale entstehen, dass die Gruppe als solche an Sichtbarkeit verliert. Darum bedarf es auch in diesem Anliegen einer klaren Struktur und veränderter Wahrnehmung auf allen Ebenen.

Wie bereits erwähnt, müsste der Bereich grundsätzlich auf einer staatlichen Instanz und nicht durch profitorientierte Vermittlungsagenturen bearbeitet werden, denn dadurch entstehen zusätzliche Abhängigkeitsverhältnisse, welchen aufgrund der vorgelegten Strukturen nicht entgegengewirkt werden kann. Um all diese Handlungsimpulse umsetzen zu können, wäre der wohl wichtigste Schritt die Neukonzeptionierung der Personenbetreuung und damit einhergehend der Aufbruch des Selbstständigen-Modells in Österreich auf gesetzlicher Basis und damit die Verringerung der bestehenden Abhängigkeiten trotz Selbstständigkeit. Faire Arbeitsverhältnisse müssen geschaffen und so sicher gemacht werden. Systemische Auslegungen müssen angegangen werden, um im Bereich Gewaltprävention erfolgreich sein zu können. Somit muss auch die Schnittstelle und Grauzone zwischen Wohn- und Arbeitsort als solche erkannt und angenommen werden. Dies sorgt in Folge für gerechte und risikominimierte Arbeitsbedingungen ohne Abhängigkeitsverhältnisse. Darunter zählen neben gesetzlich inklusiven und fairen Strukturen sowie einer allgemein höheren Wertschätzung ein faires Gehalt und angemessene Sozialleistungen sowie fundierte Ausbildungsangebote auf allgemeiner und fallspezifischer Basis. Die wechselnden Turnusse zwischen An- und Abwesenheit verkomplizieren die Möglichkeit fundierter Ausbildungen sicherlich, jedoch darf auch dies die Umstände nicht legitimieren. Zudem zählen auch Entlastungangebote für Betreuerinnen, um Selbstpflege zu ermöglichen und qualitativ hochwertige Betreuung zu garantieren, zu risikominimierenden und fairen Arbeitsbedingungen. Rückzugsorte, um die Schnittstelle zwischen Wohn- und Arbeitsort als Risikofaktor für Gewalt zu minimieren und ständige Sensibilisierungsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen, um Stereotype aufzubrechen, können diesbezüglich ebenfalls genannt werden. Nur so kann auch dem Problem von Gewalt in der Personenbetreuung entgegengewirkt werden.

Infolgedessen bedarf es einer erweiterten Wahrnehmung, dass die Branche, so wie sie momentan organisiert ist, immer in der Grauzone zwischen Arbeitsplatz und Haushalt schwankt, dass hier stets diese beiden unterschiedlichen Bereiche aufeinanderprallen, dass es sich beim Auftreten von Gewalt sowohl um häusliche Gewalt als auch um Gewalt am Arbeitsplatz handelt. Dies darf somit nicht als Legitimation dafür dienen, Personenbetreuerinnen diverse Zugänge zu verweigern, die sie dringend bräuchten. Der Bereich muss als wesentlicher Teil der österreichischen Pflege- und Betreuungslandschaft wahrgenommen und anerkannt werden, er muss darin nicht nur integriert, sondern vielmehr inkludiert werden. Dazu wird öffentliches Gehör und Aufmerksamkeit für den Gesamtbereich und den darin herrschenden Missständen sowohl aus einer feministischen als auch einer antirassistischen, im besten Fall intersektionalen Perspektive, heruntergebrochen auf einen niederschwelligen und universal verständlichen Zugang, benötigt. Nicht in Vergessenheit geraten darf dabei die Tatsache, dass Pflegepotenzial und somit Geschlechterstereotype lediglich ausgelagert werden. Dies bedeutet im selben Zug nicht, dass dadurch ausbeuterische Arbeitsbedingungen und dahingehend auch die Risikobereitschaft für Gewalt legitimiert werden dürfen. Auch im Bereich der Personenbetreuung braucht es faire Bedingungen sowie eine veränderte und ernstzunehmende Wahrnehmung als Teil innerhalb einer gesamten Pflege- und Betreuungslandschaft, um dem proaktiv entgegenzuwirken. 

Bei Gewalt in der 24-Stunden-Betreuung handelt es sich um einen tabuisierten, stigmatisierten und kaum behandelten Bereich. Darunter fällt auch die Behandlung des Zusammenhangs der genannten Grauzone mit einhergehenden Beziehungsgeflechten und Gewalt. Überdies hinaus lässt die Betrachtung dieses Zusammenhangs aus Perspektive eines geteilten Haushaltes mit einhergehenden Betreuungsaufgaben noch Potenziale offen. 

Unabhängig davon wird in diesem Feld und Kontext weitere Forschung benötigt. Im Hinblick auf weitere Forschungsprojekte kann es sinnvoll sein, das Feld aus einer quantitativen Perspektive zu beleuchten, um tatsächliche Gewalterlebnisse in diversen Betreuungssettings und Beziehungskonstellationen erheben zu können. Dies würde einen umfassenderen und kritischen Blick auf ein Gesamtsystem aus der Sicht von Betroffenen erlauben. Auch eine qualitative Studie wäre aus einer solchen Perspektive wünschenswert. An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass Forschungsprojekte mit direkt betroffenen Personen sich als begrenzt umsetzbar herausstellen könnten, da es sich aufgrund vieler Abhängigkeiten um ein äußerst tabuisiertes Thema mit einer hohen Hemmschwelle handelt. Auch die zeitliche Gebundenheit der Betreuerinnen könnte Forschungspotenziale einschränken. Abgesehen davon könnte zukünftige Forschung dahingehend anknüpfen, dass Gewalt im Rahmen verschiedener Modelle der 24-Stunden-Betreuung wie die Angestellten- oder Entsendemodelle untersucht werden, um einen Vergleich zum Selbstständigen-Modell zu erhalten. Eine zusätzliche Limitation dieser Arbeit stellt überdies hinaus die sehr binäre Sichtweise auf das Thema dar. Dies könnte ebenfalls als Anreiz für zukünftige Projekte angesehen werden. Allgemein betrachtet ist ein abschließendes Resümee somit die Notwendigkeit einer intensiveren und umfassenderen Betrachtung des gesamten Problemkomplexes.

Letzten Endes lässt sich feststellen, dass der Bereich der Personenbetreuung sehr viele Möglichkeiten für eine zukünftige Bearbeitung mit sich bringt, wobei die Handlungsfelder stets verknüpft miteinander betrachtet und bearbeitet werden müssen, um dem Problem gerecht werden zu können.

Magdalena Kandler studierte Gender, Kultur und Sozialer Wandel. In ihrer Masterarbeit beschäftigte sie sich mit Gewalterleben gegenüber 24-Stunden-Betreuungskräften. Besonders die Grauzone zwischen temporärem Wohn- und Arbeitsort und die damit einhergehenden Beziehungsgeflechte waren dabei von großem Interesse.


Quellen:

1 A. Zeh et al., „Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen–Ein Literaturüberblick.“ [Violence and aggression in care-related jobs–a literature overview] Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Offentlichen Gesundheitsdienstes (Germany)) 71, 8-9 (2009), doi:10.1055/s-0029-1192027.

2 Sarah Schilliger, „Globalisierte Care-Arrangements in Schweizer Privathaushalten.“ In Geschlechterverhältnisse im Post-Wohlfahrtsstaat, hrsg. v. Eva Nadai und Michael Nollert, Arbeitsgesellschaft im Wandel (Weinheim: Beltz, 2015).

3 Ewa Palenga-Möllenbeck, „“Lade Deine Superkräfte wieder auf“: Vermittlungs- und Entsendeagenturen und das Konzept der guten Arbeit in der Live-in-Betreuung.“ In Gute Sorge ohne gute Arbeit? Live-in-Care in Deutschland, Österreich und der Schweiz, hrsg. v. Brigitte Aulenbacher, Helma Lutz und Karin Schwiter, 1. Auflage 2021, Arbeitsgesellschaft im Wandel (Weinheim, Basel: Beltz Juventa, 2021).

4 Ulrike Famira-Mühlberger, Die Bedeutung der 24-Stunden-Betreuung für die Altenbetreuung in Österreich (Wien: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, 2017).

5 Bernhard Weicht und August Österle, Hrsg., Im Ausland zu Hause pflegen: Die Beschäftigung von MigrantInnen in der 24-Stunden-Betreuung, Soziologie / Forschung und Wissenschaft Band 42 (Wien, Münster: LIT, 2016).

6 Brigitte Aulenbacher, Michael Leiblfinger und Veronika Prieler, „Ein neuer Sorgemarkt im Wohlfahrtsstaat: 24-Stunden-Betreuung in Österreich und Dienstleistungsangebote von Wiener Vermittlungsagenturen“, 2018.[1]

7 Sarah Schilliger, „Komplexe Machtkonstellationen und Beziehungsgeflechte in globalisierten Care-Arrangements.“ 2019.

8 Anna Leder, „Migrantisch, weiblich, überausgebeutet und systemrelevant.: Die Organisierung von 24-Stunden-Betreuer*innen“ (Innsbruck, 02.05.2022).

9 Weicht und Österle, Im Ausland zu Hause pflegen.

10 Johannes Stühlinger, „Die prekäre Situation der 24-Stunden-Pflegekräfte.“ STANDARD, 28.10.2021, zuletzt geprüft am 08.02.2022, https://www.derstandard.at/story/2000129065253/die-prekaere-situation-der-24-stunden-pflegekraefte.

11 Leder, „Migrantisch, weiblich, überausgebeutet und systemrelevant.“.

12 Weicht und Österle, Im Ausland zu Hause pflegen.

13 Ebd.

14 Bettina Haidinger, „Hausfrau für zwei Länder sein“: Zur Reproduktion des transnationalen Haushalts, 1. Aufl. (Münster: Verl. Westfälisches Dampfboot, 2013).

15 Nina Rammler und Birte Spier, „Sind wir noch zu retten?“ intensiv 25, Nr. 06 (2017), doi:10.1055/s-0043-118878.

16 Bettina Haidinger, „Flexibilität, Absicherung und Interessensvertretung in der 24-Stunden-Betreuung: … grenzenlos?“ In Weicht; Österle, Im Ausland zu Hause pflegen (s. Anm. 5).

17 Gudrun Bauer und Hanna Mayer, „“Laienpflege“ als Barriere oder Unterstützung für die Professionalisierung der Pflege? Eine kritische Betrachtung der 24-Stunden-Betreuung.“ In Weicht; Österle, Im Ausland zu Hause pflegen (s. Anm. 5).

18 Doris Pfabigan, „Pflege zuhause: den Alltag selbstständig bestimmen.“ In Pflege im Fokus, hrsg. v. Gerda Sailer (Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2021).

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