Gastbeitrag von Theresa M. Straub und Lisa Pfahl

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5.Mai haben Theresa Straub und Lisa Pfahl einen Gastbeitrag geschrieben, in dem sie Theresa Straubs Forschungsprojekt zur Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen und deren Erfahrungen an Universitäten und Hochschulen vorstellen. Barrieren werden dabei häufig über familiär-soziale Netzwerke bewältigt, was im Sinne des Rechts auf Bildung für alle stark zu kritisieren ist.
Der Besuch einer Sonder- oder Förderschule führt in der Regel in die Ausbildungslosigkeit und nicht zu einem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung. Menschen mit Behinderungen, die sich an einer Hochschule einschreiben, haben dementsprechend ihre Behinderung entweder spät(er) im Lebenslauf erworben, eine reguläre Schullaufbahn in der Integration durchlaufen oder den „zweiten Bildungsweg“ eingeschlagen. Der Eintritt in das Hochschulleben stellt jedenfalls sehr wahrscheinlich einen biografischen Wendepunkt für sie dar. Wie sich dieser Wendepunkt gestaltet, welche Erfahrungen Studierende mit Behinderungen an Hochschulen und Universitäten sammeln und welche Strategien sie im Umgang mit Anforderungen und Barrieren entwickeln, ist Gegenstand von Theresa Straubs Dissertationsprojekts im Forschungsbereich Disability Studies und Inklusive Pädagogik an der Universität Innsbruck.
Für das Forschungsprojekt werden 20 narrativ-biografische Interviews mit Studierenden an deutschen und österreichischen Universitäten geführt. In den lebensgeschichtlichen Gesprächen berichten die Studierenden von einem großen familiären Aufwand und einem erhöhten persönlichen Einsatz, um überhaupt die Matura zu erhalten. Der Übergang an die Universität stellt erneut eine große Herausforderung für sie dar, weil bereits die Frage des Wohnens oder Pendelns schwer lösbar scheint, wenn für selbstbestimmte Lebensführung oder die Sicherung der Pflege barrierefreier Zugang oder Persönliche Assistenz benötigt wird. Auch sind die Zugangstests zu einzelnen Studienrichtungen meist nicht barrierefrei gestaltet und nachteilsausgleichende Maßnahmen werden von der Universität erst im Studium – und dann auch nur auf Nachfrage bzw. auf Antrag der betroffenen Person – zur Verfügung gestellt. Die Interviews mit Studierenden aus unterschiedlichen Fächern geben darüber hinaus Aufschluss über Diskriminierungen und zeigen, dass Studierende an der Universität ihr Recht auf Bildung und Teilhabe immer wieder selbst verhandeln müssen. Für Bemühungen um strukturelle Barrierefreiheit an den Unis bleibt dabei kaum Zeit und Kraft:
„Mein alter Lehrstuhl, der von Gehörlosen-Pädagogik, der hatte mehr Barrieren als der von Psychologie (.) was ich sehr erschreckend und traurig fand (…) weil die sehr wenig bereit waren auf z.B. so was wie Forderungen einzugehen, wie ‚wir brauchen Folien‘ oder ‚wir brauchen visuelle Unterstützung‘ oder ‚es ist für uns eigentlich nicht machbar, dass wir gleichzeitig zuhören und aufschreiben sollen‘ all so Sachen sind (…) die nie drauf eingegangen, also es war schon diese Unterstützung, mangelnde Unterstützung von den Dozenten des Lehrstuhls: mangelndes Verständnis“ (Pseudonym: Sandra Dreher)
Um studieren zu können, müssen Menschen mit Behinderungen verschiedene individuelle Barrieren überwinden
Auf struktureller Ebene thematisieren die Studierenden die ‚mangelnde Unterstützung von den Dozent*innen‘ und insgesamt ‚ein mangelndes Verständnis‘ für ihre Bedürfnisse und Lernstrategien. So auch Sandra Dreher (Pseudonym), die mit einer Hörbehinderung Psychologie studiert. Nachteile, die sich aus ihrer Beeinträchtigung ergaben, managte die heutige Studentin der Psychologie auch schon während ihrer Schulzeit selbst durch die Strategie der Anpassung. Sie erzählt, wie gut sie darin gewesen sei, ihre Hörbeeinträchtigung während ihrer Schullaufbahn einerseits dem Lehrpersonal aber vor allem Mitschüler*innen bis in die 9. Klassenstufe zu verheimlichen. Sie nutzte unauffällige Methoden, um dem Unterricht folgen zu können. So kommunizierte sie ausschließlich in Lautsprache und erledigte alle ihre schriftlichen Arbeiten sorgsam, um Leistungspunkte zu sammeln. Im Klassenzimmer platzierte sie sich so, dass es ihr möglich war, die Lippen zu lesen. Ihre Geschichte zeigt, wie Anpassungsstrategien genutzt werden, um Leistung zu erbringen. Diese Strategie zog für Sandra körperliche Folgen nach sich: In den höheren Klassen erlebt sie den Unterricht als extrem anstrengend und belastend; sie ging an ihre Energiereserven. Erst kurz vor Schulende nahm sie Nachteilsausgleiche an, um für den Fall gerüstet zu sein, die Matura sonst nicht zu bestehen. Diese schulischen Erfahrungen prägten ihre Einstellung zum Lernen im Studium. Sandra betrachtet ihre Behinderung im Studium als ein Ergebnis fehlender Vorkehrungen, ihre Hörbeeinträchtigung durch alternative Kommunikationsmittel und Materialien auszugleichen. Sie schützt sich selbst vor zu großer Anpassung in belastenden Situationen, wie sie es in der Schulzeit gemacht hat, und vollzieht – als ihre Bedürfnisse in den Rehabilitationswissenschaften wiederholt durch Lehrende ignoriert werden – einen Fächerwechsel. An ihrem Fall zeigt sich beispielhaft, dass sich in statistisch beobachtbaren, häufigen Studiengangswechseln oder -abbrüchen von Studierenden mit Behinderungen Erfahrungen der Diskriminierung verbergen. Zugleich wird ersichtlich, welche Bedeutung der Identifikation der Betroffenen als Benachteiligte, der Sensibilisierung des Lehrpersonal, der Bereitstellung von barrierefreien Materialien sowie niedrigschwelligen, attraktiven Beratungsangeboten zukommt.
Dem strukturellen Mangel an Angeboten alternativer Kommunikationsformen und barrierefreien Zugang zu Einrichtungen und Materialien in der Verwaltung und Lehre, begegnen behinderte Studierende häufig durch Unterstützung von Eltern oder Familienangehörigen. Dies zeigt sich auch bei Robert Bacher (Pseudonym), einem gehörlosen Studenten der Medizin. Er wurde in der deutschen Gebärdensprache sozialisiert und durchlief vor seinem Abitur an einem Regelgymnasium verschiedene Fördereinrichtungen für Gehörlose. Er greift nicht nur auf finanzielle Unterstützung der Eltern zurück, sondern nutzt auch bei der Organisation des Studienalltags deren Hilfe. Robert positioniert sich im Interview als handlungsmächtiges Subjekt, der ein Recht auf höhere Bildung besitzt und dieses – mit Unterstützung seiner Eltern – auch gegenüber der Universität einfordert. Als ihm vonseiten der Universität deutlich vom Studium der Medizin abgeraten und ihm der Nachteilsausgleich der Zeitverlängerung beim Schreiben des Eingangstestes verweigert wird, setzt seine Familie anwaltlich die Teilnahme am Test durch – wenn auch in einem separaten Raum und somit exkludiert. Seine Strategie weniger in seiner Anpassung an die Bedingungen als vielmehr in einem Kampf um Teilhabe oder aber in der Vermeidung benachteiligender Strukturen im Hörsaal und bei praktischen Übungen. Robert meidet diese Veranstaltungen vor Ort über Jahre hinweg und studiert meist allein zu Hause. Er nutzt bereitgestellte und selbst recherchierte Materialien im Selbststudium, weil technische Hilfsmittel strukturell fehlen und die akustische Situation an der Uni ihn von einer aktiven Teilhabe ausschließt.
Aus Mangel an struktureller Unterstützung nutzen Studierende mit Behinderungen familiär-soziale Netzwerke, um sich Teilhabe zu ermöglichen
In Österreich geben von allen Studierenden rund 12 Prozent der Befragten an, mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung umgehen zu müssen.1 Die Angebote der Beauftragten für Studierende mit Behinderung sind nur knapp einem Fünftel aller Studierenden bekannt. Unabhängig von der Schwere ihrer Einschränkung im Studium wenden sich daher über die Hälfte der Studierenden bei Schwierigkeiten nicht an spezielle Ansprechpersonen, um diese zu lösen. Auch in Deutschland geben 11 Prozent der Studierenden an, studienrelevant beeinträchtigt zu werden.2
Die Hälfte aller Betroffenen organisieren sich ausgleichende Hilfen – allerdings meist familiär und privat. Nur ein Drittel der Studierenden nutzt das Angebot des Nachteilsausgleichs. Wiederum mehr als ein Viertel der Menschen, die Nachteilsausgleiche annehmen, sind mit diesem Angebot unzufrieden. Zu den Verläufen der Bildungsbiografien behinderter Studierender wissen wir, dass sie häufiger von Universitäten auf Hochschulen wechseln, das Studium unterbrechen oder abbrechen und ihr Studienverlauf atypisch erscheint.3 Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen ergänzt das statistische Wissen um ungleiche Chancen und Diskriminierung von Studierenden mit Behinderungen in universitärer Bildung. Sie zeigt auf, welche Schritte notwendig sind, um Hochschulen zugänglich, inklusiv und diversitätssensibel zu gestalten.4 Die dargestellten Bildungsbiografien verdeutlichen die schwierigen Lebenswege und Situationen von Studierenden mit Behinderungen sowie die ‚akademischen Barrieren‘.
Persönliche (Studien-)Assistenz als Voraussetzung für die selbstbestimmte Wahl des Lebens- und Studienortes
Um sich den Lebensraum Universität überhaupt selbst erschließen zu können, sind vor allem (schwer) körperlich beeinträchtigte Menschen, die im Alltag auch auf Pflege angewiesen sind, vor besondere Herausforderungen gestellt. Diese können sich erst durch die „Persönliche Assistenz“ ein Leben unabhängig von pflegenden Angehörigen aufbauen.5 Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die Personen von dieser Hilfeform, die eine selbstbestimmte Entscheidung in allen Lebenssituationen ermöglichen soll, zunächst erfahren und im Prozess adäquat beraten werden. Denn es müssen der persönliche Bedarf und die jeweiligen Kostenträger (z.B. Studienassistenz, Elternassistenz, Persönliche Assistenz) ermittelt und nachgewiesen werden. Dies verdeutlicht den individuellen Aufwand, den Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf betreiben müssen, um sich offene Türen und Teilhabe – auch in Räumen der Hochschule und vor allem in höheren Studien wie Master- oder Promotionsstudien – zu erkämpfen. Denn es ist nach wie vor ortsabhängig, ob Persönliche Assistenz oder andere individuelle Hilfsmittel, wie Hörhilfen auch nach abgeschlossenem Bachelor von Kostenträgern gewährleistet werden. Die Beeinträchtigung zu managen und Barrieren aufzuzeigen, bleibt bislang ein persönlicher Kampf. Damit die Verantwortung der Universitäten, Zugänglichkeit für alle zu sichern, trotz des Menschenrechts auf Bildung nicht in den Hintergrund gerät, muss sie immer wieder eingefordert werden.6
Anmerkungen:
Autorinnennotiz: Theresa Straub ist Doktorandin an der Universität Innsbruck und Stipendiatin der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Berlin). Lisa Pfahl ist Professorin für Disability Studies und Inklusive Bildung an der Universität Innsbruck. Kontakt: post@theresastraub.de
Quellen:
1 Deutsches Studentenwerk. beeinträchtigt studieren 2. Berlin. 2018.
2 Institut für höhere Studien. Zur Situation behinderter, chronisch kranker und gesundheitlich beeinträchtigter Studierender. Wien. 2020. S.11 ff.
3 Deutsches Studentenwerk. beeinträchtigt studieren – Daten zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Berlin. 2018.
4 Powell, Justin J.W.; Pfahl, Lisa. „Dis/Ability Studies in the Universal Design University.“ In Diversity and Inclusion in Higher Education, hrsg. v. : S. K. Gertz, B. Huang, and L. Cyr, S. 157–188. Basingstoke: Palgrave Mcmillan, 2018.
5 Straub, Theresa M. Persönliche Assistenz: Biografische Erfahrungen – Ein Beitrag zum rekonstruktiven Verständnis unterstützender Arbeit mit behinderten Menschen. Opladen: Barbara Budrich Verlag 2019.
6 Degener, Theresia. „Die UN Behindertenrechtskonvention – Ansatz einer inklusiven Menschenrechtstheorie.“ In Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart, hrsg. v. : S. Bär, O. Lepsius, C. Schönberger, C. Waldhoff und C. Walter, S. 487–508. Mohr-Siebeck: Tübingen, 2019.