Nachteilsausgleich

Einen Nachteilsausgleich können Schüler*innen und Student*innen erhalten, die wegen einer Behinderung Schwierigkeiten haben, am Unterricht oder an Prüfungen teilzunehmen. Zum Beispiel können Hörgeräte, Schriftdolmetsch, Gebärdendolmetsch, Zeitverlängerungen, das Ignorieren von Rechtschreibfehlern und viele andere Hilfen genutzt werden. Meistens beantragt man den Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt oder beim Rektorat.