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Wissenschaft

Symposium „Das kälteste aller kalten Ungeheuer? Perspektiven intersektionaler Staatstheorie“

Gastbeitrag von Alicia Bernhardt und Carla Ostermayer

Aufnahme von den Teilnehmenden des Symposiums, die um einen Tisch versammelt sitzen.
Aufnahme vom Symposium Staatstheorie / © Oliver Hergetz

Vom 09. bis zum 11. Juni 2022 luden die Prof.*in Dr.*in Gundula Ludwig (Universität Innsbruck) und Prof.*in Dr.*in Birgit Sauer (Universität Wien) zu dem Symposium „Das kälteste aller kalten Ungeheuer? Perspektiven intersektionaler Staatstheorie“ am Center Interdisziplinärer Geschlechterforschung Innsbruck (CGI) der Universität Innsbruck ein. Veranstaltungsort des Symposiums waren die lichtdurchfluteten Räumlichkeiten des Künstlerhaus [sic!] Büchsenhausen mit großem Innenhof zwischen der Hafelekarspitze und der Innsbrucker Innenstadt.

Alicia Bernhardt und Carla Ostermayer nahmen selbst am Symposium teil und berichten hier für uns.

An drei Tagen wurde anhand von zwölf ausgewählten Begriffen – Herrschaft (Marion Löffler, Universität Wien), Gewalt (Tamás Jules Fütty, Europa-Universität Flensburg), Zugehörigkeit (Matti Traußneck, Philipps-Universität Marburg), Recht (Carolina Alves Vestena, Universität Duisburg-Essen, Universität Kassel), Biopolitik (Katharina Hajek, Universität Koblenz-Landau), Körper (Denise Bergold-Caldwell und Gundula Ludwig, Universität Innsbruck), Autonomie (Angela Wegscheider, Johannes Kepler Universität Linz), Affekt (Birgit Sauer, Universität Wien), Sorge (Carina Maier, Universität Wien), Arbeit (Friederike Beier, Freie Universität Berlin), Autoritarisierung (Marlene Radl, Universität Wien), Krise (Stefanie Wöhl, Fachhochschule BFI Wien) – die Entwicklung intersektionaler Theoretisierung von Staat und Staatlichkeit vorangetrieben. Ziel des Symposiums war das gemeinsame, solidarische Diskutieren von Beiträgen für einen gemeinsamen Sammelband zum Verhältnis von Staat und Intersektionalität. Zu jedem Begriff wurde von den Wissenschaftler*innen aus dem Bereich Staatstheorie, Feministische Theorie, Queer Studies, Trans* Studies, Post- und Decolonial Studies und Disability Studies ein Beitrag verfasst, welcher der Frage nachging, wie der Staat über den jeweiligen Begriff intersektional konzeptualisiert werden kann und welche Ungleichheits- und Herrschaftsverhältnisse dadurch sichtbar gemacht werden können. Auf dem Symposium wurde jeder Beitrag von einer anderen Person vorgestellt und kommentiert, danach gab es Raum für Diskussion. Neben den zwölf Autor*innen nahmen weitere 25 Personen am Symposium teil.

Staat und Intersektionalität

Für diesen Bericht möchten wir kurz in die beiden zentralen Begriffe des Symposiums – Staat und Intersektionalität – einführen. Die Auseinandersetzung mit Staat und Staatlichkeit ist spätestens seit den Vertragstheoretikern [sic!]1 ein zentrales Thema der Politikwissenschaft. Dabei wurde der durch den Gesellschaftsvertrag hervorgebrachte Staat als Souverän mit einem Gewaltmonopol charakterisiert, dessen Sphäre der öffentliche Raum ist. Der dazugehörige Staatsbürger [sic!] wurde als vernunftbegabt, autonom, gesund, weiß und besitzend imaginiert. All jene, die dem nicht entsprachen, wurden exkludiert und mussten und müssen Kämpfe für Rechte und um Anerkennung und Teilhabe führen. In Theorie und Praxis baut der westliche moderne Staat demnach schon immer auf dem Ausschluss ‚der Anderen’ auf. Schließlich war der europäische Kolonialismus – und damit die Vernichtung, Ausbeutung und Verfolgung der Menschen in den europäischen Kolonien – eine elementare Bedingung für die Herausbildung westlicher Staatlichkeit.  

Die US-amerikanische Juristin und Aktivistin Kimberlé W. Crenshaw prägte 1987 im Anschluss an Kämpfe Schwarzer Feminist*innen in Theorie und Praxis den Begriff der Intersectionality und zeigte auf, dass Menschen an den Kreuzungspunkten (intersections) mehrdimensionaler Ungleichheiten Gefahr laufen durch das Raster einer Gleichstellungspolitik zu fallen, die jede der Ungleichheits- und Herrschaftsverhältnisse nur für sich angreift, aber ihr Zusammenspiel übergeht. Mit dem Konzept werden soziale Kategorien nicht isoliert voneinander betrachtet, sondern in ihrer Verwobenheit, wodurch das Zusammenwirken von mehreren Mechanismen sozialer Ungleichheit betrachtet werden kann.  

In den Staat ist demnach Intersektionalität eingeschrieben – er bringt verwobene Ungleichheits- und Herrschaftsverhältnisse hervor; jedoch betreffen diese die Menschen im Staat auf unterschiedlich Weise; eine Schwarze, staatenlose Frau, die prekär beschäftigt ist, ist anderen Ungleichheits- und Herrschaftsverhältnisse ausgesetzt, als eine weiße, queere Frau, mit Be_hinderung – gleichwohl sind beide davon betroffen.

Feministische Staatstheorie

Zu Beginn des Symposiums leitete Prof.*in Dr.*in Gundula Ludwig das Erkenntnisinteresse des Symposiums ein. Dabei skizziert sie kurz die Entstehung der feministischen Staatstheorie im deutschsprachigen Raum. Ludwig erinnert an die Politikwissenschaftlerin Birgit Seemann, die in den 1990er Jahren den Staat als Leerstelle in der feministischen Theoriebildung identifiziert, da sich diese bisher nicht an die Theoretisierung des Staates gewagt hatte. Diese Lücken wurden seither mit einer regen feministischen Staatstheorieforschung bearbeitet. Der Einsatz feministischer Staatstheorie zeichnet sich durch das Aufdecken der Vergeschlechtlichung staatlicher Strukturen, Institutionen und Akteur*innen aus. Feministische Staatstheorie macht deutlich, dass der Staat nicht nur auf einem Gesellschafts- sondern auch auf einem Geschlechtervertrag basiert und ungleiche Geschlechterverhältnisse hervorbringt. Feministische Staatstheorie begreift sich als eingreifende Wissenschaft, die mit ihrer Theoretisierung Instrumentarien bereitstellt, um geschlechtsspezifische Herrschaft benennen, kritisieren und verändern zu können.

Fragen nach der Einschreibung intersektionaler Macht- und Herrschaftsverhältnisse in den Staat werden bis heute auch innerhalb feministischer Staatstheorie nur unzureichend theoretisiert. Das Symposium setzte an dieser Leerstelle an, um herausarbeiten, wie intersektionale Herrschaftsverhältnisse in den Staat eingeschrieben sind und diese sich innerhalb des Staates verschränken. Post- und Dekoloniale Theorien konnten aufzeigen, dass Staaten auch auf einem racial contract basieren, Queer und Trans* Studies sowie wenige Arbeiten aus den Disability Studies zeigten auf, dass der Staat ein biopolitischer Staat ist. Ziel des Symposiums und des Sammelbands ist es, die verschiedenen Herrschaftsdynamiken im und durch den Staat als verwoben begreifen. Hier geht es um Fragen, wie die Theoretisierung von staatlichen Machttechniken, Staatsapparaten oder der Transformationen von Staatlichkeit präzisiert oder überdacht werden müssen, wenn sie aus feministisch-intersektionaler Perspektive konzeptualisiert werden. Die Leitfragen – so Ludwig – sind also: Wie verdichten sich im Staat multiple Gesellschaftsverhältnisse und wie nutzt der Staat multiple Ungleichheitsverhältnisse für seine Legitimität? 

Spannender Austausch

Während des Symposiums wurde im Austausch über die Texte ersichtlich, dass die Autor*innen unterschiedliche disziplinäre Zugänge zu den Begriffen Staat, Subjekt und Intersektionalität haben. Obwohl sich die Beiträge häufig auf ähnliche Theorien, Denktraditionen und Denker*innen wie Antonio Gramsci, Nicos Poulantzas, Louis Althusser, Michel Foucault, Gayatri ChakravortySpivak, Maria Lugones, Aníbal Quijano und Judith Butler bezogen, zeigten sich in den Diskussionen die heterogenen Verständnisse dieser Kategorien. Zudem konnten die Autor*innen durch ihre unterschiedlichen Perspektiven differente Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse innerhalb des Staates aufdecken.

Zum Abschluss des Symposiums fasste Prof.*in Dr.*in Birgit Sauer zusammen, dass Intersektionalität zum einen als ein (emanzipatorisches) Konzept und zum anderen als ein Herrschafts-, Regierungs- und Unterdrückungsmodus verstanden werden kann. Sowohl in den Beitragsdiskussionen an allen drei Tagen als auch in der Abschlussrunde wurden die Grenzen des Projekts deutlich – in vielen Textentwürfen ist zwar die Multiplizität von Intersektionalität sichtbar, diese wird aber meist noch zu additiv gedacht, sodass viele Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse noch nicht in ihrer Verwobenheit konzeptualisiert wurden. Noch grundsätzlicher wurde deutlich, dass ein Projekt zu intersektionaler Staatstheorie aus dem Globalen Norden an intrinsische Grenzen stößt: Es wurden Bedenken geäußert, ob das derzeitige Vorhaben des Symposiums und des Sammelbands, den Staat aus intersektionaler Perspektive zu konzeptualisieren, überhaupt eingelöst werden kann. So wurden die Fragen aufgeworfen, ob durch die koloniale Einschreibung des Staates, bzw. die eurozentristische Bezugnahme auf Staatlichkeit der Moderne die Staatstheorie selbst an ihre Grenzen kommt und es gar nicht gelingen kann mit den Rückbezug auf Autor*innen wie Foucault, Gramsci und Poulantzas eine dekoloniale und intersektionale Staatstheorie voranzubringen. Zudem wurde ein weißer Fleck in Bezug auf das Verhältnis von Antisemitismus sowie Faschismus und moderner Staatlichkeit sichtbar. Das Thema blieb unbehandelt, obgleich beide Ideologien und Gewaltverhältnisse zumindest im deutschen-österreichischen Verhältnis zum modernen Staat zentral sind. Schließlich, so wurde in der Abschlussdiskussion herausgestellt, waren für die Entwicklung von modernen Staaten im Zentrum der Faschismus und in der Peripherie der Kolonialismus zentral.

Während des Symposiums fand ein produktiver Austausch über und gemeinsames Arbeiten an den Beiträgen statt. Dabei wurden die Texte auf eine solidarische Weise diskutiert und eigene Lücken und weiße Flecken offen thematisiert. Alle Beiträge werden nach dem Symposium von den Autor*innen überarbeitet und im nächsten Jahr in einem gemeinsamen Sammelband veröffentlicht. In dem Sammelband sollen neben den diskutierten zwölf Kategorien noch zwei Beiträge zu den Kategorien Begehren und Souveränität veröffentlicht werden, sowie ggf. um andere Beiträge erweitert werden.

Anmerkungen:

1 Die Abkürzung [sic] (lateinisch für sīc erat scriptum) steht für ‚so stand es geschrieben‘. Es wird bei direkten Zitaten verwendet, um auf Rechtschreibfehler oder inhaltliche Fehler hinzuweisen: Die Bedeutung und Beispiele von [sic] (scribbr.de) In diesem Fall weisen die Autor*innen daraufhin, dass sie an einzelnen Stellen bewusst auf das Gendern verzichten, um auf das Fehlen von weiblichen Personen in bestimmten Berufen oder zu bestimmten zeitlichen Kontexten aufmerksam zu machen.

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